Therapiestundensatz
Therapie Halbe stunde
MERIGA
Basenfasten trifft Leberkur
Ich arbeite nach dem Bestellsystem und reserviere für Sie exklusiv 60 Minuten. Da laufende Behandlungen keine kurzfristigen Terminvergaben erlauben, entstehen bei Ausfällen wirtschaftliche Nachteile. Daher werden nicht wahrgenommene Termine – unabhängig vom Grund – privat berechnet, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Das Ausfallhonorar entspricht dem vereinbarten Stundensatz und beträgt 85 €. Wird der Termin anderweitig vergeben, entfällt das Honorar.
Für Kurse und Veranstaltungen gelten folgende Stornoregeln – unabhängig vom Grund und auch mit Attest: Bis 1 Tag vor Kursbeginn kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Ohne Ersatz gilt die Absage als Stornierung.
Mein Ziel ist es, Ihnen eine schnelle und unkomplizierte therapeutische Hilfe anzubieten. Die durchschnittliche Therapiedauer liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Sitzungen.
Bitte beachten Sie:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für naturheilkundliche Therapien oder Heilmittel beim Heilpraktiker.
Für privat Versicherte bzw. Zusatzversicherte gilt:
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Da dieses aus den 1980er Jahren stammt und nicht an heutige Kosten angepasst wurde, arbeite ich teilweise mit Sätzen oberhalb
des GeBüH-Rahmens bzw. mit Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand – unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung.
Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Vertrag können Selbstbehalte oder eingeschränkte Erstattungen entstehen. Therapieplan und Kosten werden vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen. Sie erhalten eine Rechnung nach/analog GeBüH.
Bitte prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten übernimmt.